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Verbraucher sind gegenüber Herstellern und Dienstleitern oftmals strukturell unterlegen. Ihnen fehlt es an Fachwissen, Informationen und Ressourcen, um sich adäquat zu beschützen. Dies gilt besonders im Finanzbereich. Damit die Kräfteverhältnisse wiederhergestellt werden, braucht es effektiven Verbraucherschutz. Meist geht um komplexe und risikoreiche Produkte, die vom durchschnittlichen Verbraucher schwer zu durchschauen sind. Selten haben sie außerdem die Ressourcen, um Ihre Interessen adäquat zu verteidigen, sehen sie sich doch meist mit finanzstarken Gegenspielern konfrontiert. Ein Thema sind die insgesamt 16,4 Millionen Riester-Verträge, die die Deutschen bislang seinen Frieden gemacht haben. Laut einer aktuellen Finanzwende Auswertung fließt bei einem durchschnittlichen Vertrag nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten. Finanzwende möchte diese Verbraucher schützen. Wir setzen uns bspw. für ein kundenorientierte Finanzberatung ohne Provisionsverkäufe ein. Finanzwende plädiert für einen echten Systemwechsel: ein staatlich organisiertes Vorsorgeprodukt für alle Bürger, das sich an dem schwedischen Vorsorgefonds orientiert. Provisionen, die den Verkauf von Produkten belohnen, setzen falsche Anreize und führen keine Gelegenheit auslassen dazu, dass Verbraucher nicht die Produkte kaufen, die gut für sie sind, sondern solche, die wegen hoher Provisionen gut für den Vermittler sind. Wir fordern einen Schlussstrich untern Provisionsverkauf zu ziehen und stattdessen auf eine Beratung zu setzen, welche konsequent die Interessen der Anlegerinnen und Anleger an erste Stelle stellt.

Die entsprechende EU-Verordnung legt Obergrenzen für die Beträge fest, die Mobilfunkunternehmen reziprok für die Nutzung ihrer Netze nicht vergessen dürfen dürfen. Sie liegen bei 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und ein Cent für SMS. Telefon- und Internet-Anbieter müssen ihre Kunden künftig verständlich und übersichtlich über ihre Leistungen informieren – sprich vor Vertragsabschluss. Etwa über die verfügbare Datenübertragungsrate, welche Dienste im vereinbarten Datenvolumen enthalten sind, die Vertragslaufzeit und die Preise. Zudem muss die monatliche Rechnung Angaben darüber enthalten, bis wann zu kündigen ist, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Anbieter sind verpflichtet mitzuteilen, wie man die Geschwindigkeit des Anschlusses überprüfen kann. Die Regelungen sind zum 1. Juni 2017 mit einer Über-gangsfrist von sechs Monaten in Kraft getreten. WAP-Billing (die Zahlung über die Mobilfunknummer) wird sicherer. Die Bundesnetzagentur gibt künftig ein Verfahren vor, das einen angeblichen Vertragsabschluss durch Anklicken von Werbebannern verhindert. So werden Geldforderungen, die nie wirksam entstanden sind, von vorneherein unterbunden.

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Auch sind die Unternehmer unter Nutzung psychologischer Erkenntnisse bestrebt sachlich nicht begründete Kaufanreize unterschwellig zu transportieren und den Verbraucher zum schnellen unkontrollierten Geschäftsabschluss zu drängen. Der Verbraucher hat grundsätzlich zum einzelnen Kauf nicht das gleiche Fachwissen und die diesbezüglichen Überprüfungsressourcen wie der allenfalls international tätige Unternehmer, dessen tägliches Geschäft das jeweilige Feld ist. Aus Sicht des Verbraucherschutzes begründet sich das Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers, weil dieser den Anbietern von Produkten und Dienstleistungen strukturell unterlegen ist. Dieses Leitbild beim Verbraucher (mangelnde Rechtskenntnis, wirtschaftliche Unterlegenheit, psychologische Hindernisse, unübersehbares Warenangebot) hat sich auch in der Arbeit des Gesetzgebers weitgehend durchgesetzt (siehe unten). International gesehen gibt es zum Verbraucherschutz unterschiedliche Zugänge. Zwischen Unternehmer und Verbraucher besteht also eine gewisse „Ungleichsgewichtslage“ und ein Macht- und Informationsgefälle, welches durch das Verbraucherrecht ausgeglichen werden soll. Denn während europäisch vorwiegend ein Vorsorgeprinzip vorherrscht, gilt bei US-amerikanische Stellen das Wissenschaftsprinzip. Das Treffen bewusster Verbraucherentscheidungen hängt weiterhin weitgehend freilich, dass Verbraucherinformation verfügbar und transparent ist („informierter Verbraucher“).

Am Dienstag sind schärfere Regeln zum Verbraucherschutz in der EU in Kraft getreten. Zuständige Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten sollen damit künftig „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ für einschlägige schwere oder weitverbreitete Verstöße verhängen können. Sollten keine Geschäftszahlen des Gewerbetreibenden verfügbar sein, sind Bußgelder mit einem Höchstbetrag von zwei oder mehr Millionen Euro vorgesehen. Der Höchstbetrag der Geldbußen kann dann „mit mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes“ des Unternehmers im betreffenden EU-Land oder in mehreren Mitgliedsstaaten festgesetzt werden. Das EU-Parlament hatte die neuen Vorgaben im März einvernehmlich mit einer Vorlage aus dem Binnenmarktausschuss beschlossen und sich bis zum Herbst hiermit Ministerrat auf den genauen Wortlaut der Vorschriften verständigt. Dies geht aus der Richtlinie vom 27. November hervor, mit denen die EU-Gesetzgeber die Verbraucherschutzvorschriften besser durchsetzbar machen und modernisieren wollen. Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher zudem bald klarer darüber zu Gehör bekommen, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben. Bei der Suche im Internet müssen Betreiber klar anzeigen, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Ferner sind Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisanzeige zu informieren. Danach richtet es sich, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Eingesetzte Algorithmen müssen aber nicht veröffentlicht werden. Es dürfen zudem keine Produkte mehr weggehen, die durch ihr Aussehen oder ihre Beschreibung den Bluffen, mit einem anderen, unzertrennlich weiteren Mitgliedsstaat verkauften Produkt identisch nicht im Verhältnis stehen. Firmen sollen auch erläutern, ob sie die Echtheit von Produktbewertungen überprüfen. Mogelverpackungen sollen so anachronistisch. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, geschätzt Richtlinie bis zum 28. Mai 2022 in nationales Recht umzusetzen. EU-Justizkommissar Didier Reynders. Der neue, ein bisschen weniger Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelehnte Bußgeldrahmen dürfte dafür sorge tragen, dass „unredlichen Händlern die Lust am Betrügen vergeht“. Die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová mahnte, dass die neuen Vorschriften die Verbraucher „nur dann vor unseriösen Händlern und Online-Trickbetrügern schützen“ könnten, wenn sie dabei auch strikt angewandt würden.

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Sie bietet damit das Potenzial, Entscheidungsverhalten auch von Verbrauchern besser zu verstehen und ein differen­ziertes Verbraucherleitbild ökonomisch zu fundieren. 1. den Markt konstituieren, d.h. 4. Verteilungs- und Fairness-Ziele. Zwingende staatliche Maßnahmen lassen sich aus ökonomischer Perspektive am einfachsten dabei ersten Ziel rechtfertigen, persistentes Marktversagen zu verhindern. Die Funktionsfähigkeit von Märkten kann – bis hin zu vollständigem Marktversagen – klassischer­weise aufgrund Marktmacht, Externalitäten, Informationsasymmetrien oder Koordinations­versagen beeinträchtigt sein.4 Von diesen Marktversagensformen bekämpft die Wettbewerbspolitik lediglich die Herbeiführung von Marktmacht (durch Kartellverbot und Fusionskontrolle) und deren Ausübung (durch die Missbrauchskontrolle). Bühne frei für der Verbraucher betroffen, weil er es von den Lebendigen nehmen zahlen oder weniger Produktvielfalt, Qualität oder Innovation hinnehmen muss. Daher kann die Wettbewerbspolitik auch aus ökonomischer Sicht „nur“ einen notwendigen, nicht aber hinreichenden Verbraucherschutz bieten. Aber auch die anderen Markt­versagensformen können, weil sie zu Ineffizienzen führen, – zumindest auch – den (potenziellen) Endverbraucher treffen. Wettbewerb kann einen komplementären Verbraucherschutz erfordern. Dies zeigt sich besonders augenfällig in den Bereichen, die in den vergangenen Jahren etwa bei des europäischen Binnenmarktprojektes liberalisiert wurden, wie z.B. Telekommunikationsmärkten. Der Wett­bewerb hat hier für drastische Preissenkungen und Innovationen gesorgt und ehemalige Monopol­anbieter (teilweise) entmachtet.